Warnstufe 2 in Niedersachsen – Auswirkungen auf den Sport

Liebe Sporttreibende,

durch den starken Anstieg der Covid 19 Infektionszahlen, hat das Land Niedersachsen ab Mittwoch, dem 1.12.21, die Warnstufe 2 veranlasst. Diese sieht auch für den Vereinssport einige Änderungen vor, über die wir euch unterrichten möchten.

Für Kurse und Nutzer geschlossener Sportanlagen gilt die 2G-Plus-Regel. Somit müssen Teilnehmer geimpft oder genesen und zusätzlich getestet sein. Auch das Sportheim am Bohnenkamp 18 ist hiervon betroffen. Zusätzlich zur 2G-Plus-Regel müssen Masken mit dem Schutzniveau FFP2 getragen werden. Sie dürfen nur bei sportlicher Betätigung abgenommen werden.

Für Sportanlagen unter freien Himmel gilt die 2G-Regel. Hier müssen alle Teilnehmer geimpft oder genesen sein.

Die Regelungen gelten nicht für Kinder- und Jugendliche, die das 18.Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Auch Personen, die sich aufgrund eines ärztlichen Attests nicht impfen lassen dürfen, sind befreit. Diese Personengruppe muss jedoch einen negativen Test nachweisen können.

Bleiben Sie gesund.

1. Dezember 2021